Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.01.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
13.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
06.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.05.2020
Veränderungen
17.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
14.06.2019
Veränderungen
24.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
30.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.11.2017
Veränderungen
28.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
22.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
24.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.07.2013 bis zum 31.12.2013
08.08.2013
Neueintragungen